Allgemein,  Nützliche Tipps für Familien

Es ist da, das neue Elterngeld Plus!

Vor noch gar nicht allzu langer Zeit habe ich einen umfangreichen Artikel zum Elterngeld und zur Elternzeit verfasst.
Trotz detaillierter Erklärungen und der Integration von Beispielen zu den verschiedenen Modellen ist die Auseinandersetzung mit diesem Thema doch für viele ein rotes Tuch. Aus diesem Grund musste meiner Meinung nach ein weiterer Artikel her der – so hoffe ich zumindest – letzte Unklarheiten aus dem Weg räumt und alle Punkte nochmals betrachtet.

Auch mir fällt es nicht immer leicht etwas so zu formulieren, dass es auch wirklich alle verstehen, daher habe ich mir auf den Seiten www.elterngeld-plus.de und „Elterngeld Plus – Leichte Sprache“ etwas Hilfe geholt, wobei auf zweiterer sogar aufgeklärt wird, dass 24 Monate 2 Jahre sind, ich hoffe doch dass das allen hier auch ohne diese Website klar ist! 😉

Seit dem 1. Juli 2015 gibt es das neue Elterngeld Plus und es bringt vor allem für diejenigen Vorteile mit sich, die Familie und Beruf noch enger miteinander verbinden möchten oder müssen.

    Das neue Elterngeld Plus in knappen Fakten

  • Elterngeld Plus können Eltern beantragen deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden
  • Elterngeld Plus ist für Eltern die 30 Stunden oder weniger während des Elterngeldbezugs arbeiten
  • Man erhält Elterngeld Plus zusätzlich zum Gehalt
  • Normales Elterngeld (Basiselterngeld) erhält man hingegen wenn man nicht arbeitet
  • Jeder Monat Basiselterngeld kann in zwei Monate Elterngeld Plus umgewandelt werden
  • Basiselterngeld erhält man maximal 14 Monate (mit Ehepartner) bzw. 28 Monate Elterngeld Plus
  • Ebenso wird dann auch der tatsächliche Betrag immer auf zwei Monate aufgeteilt
    (bis 28 Monate 50% des Basiselterngelds)
  • Basiselterngeld und Elterngeld Plus lassen sich kombinieren
    (z.B. 6 Monate Basiselterngeld da man nicht arbeitet, dann Elterngeld Plus wenn man Teilzeit arbeitet)

    Was genau ist der Partnerschaftsbonus?

  • Diesen erhält man wenn Mutter und Vater parallel für vier Monate jeweils 25 bis 30 Stunden in der Woche arbeiten
  • Sollte dies eintreffen erhalten beide zusätzlich vier weitere Monate Elterngeld Plus
  • Jedes Elternteil kann bis zu 3 Jahre bei seinem Kind bleiben
  • Seit Juli kann man 24 der 36 Monate Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag einreichen
    (Die Elternzeit direkt nach der Geburt, bis zum 3. Lebensjahr muss man 7 Wochen vorher ankündigen, Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr muss man 13 Wochen vorher beim Arbeitgeber anmelden)

    Wie funktioniert das für Alleinerziehende?

  • Alleinerziehende haben ebenfalls ein Recht auf den Bezug von bis zu 14 Monaten Basiselterngeld
    (Voraussetzung: Das Elterngeld dient als Ausgleich zum wegfallenden Gehalt)
  • Auch Alleinerziehende haben einen Anspruch auf Elterngeld Plus und die vier Partnerschaftsbonusmonate wenn sie die Vorraussetzungen nach § 24b Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erfüllen

    Elterngeld bei Mehrlingsgeburten

  • Seit 1. Januar 2015 erhalten Eltern von Mehrlingen normales Elterngeld plus 300€ für jedes weitere Mehrlingskind
    (bei Zwillingen somit 65% des vorherigen Nettogehalts plus 300€ für das Zwillingskind)
  • Ansonsten haben auch Mehrlingseltern gemeinsam den Anspruch auf 14 Monate Elterngeld bzw. 12 Monate wenn nur einer Elterngeld beansprucht

    Gleich geblieben ist folgendes

  • Das Basiselterngeld erhält man wenn bis zu 12 Monate wenn man nicht arbeitet
  • Nehmen beide Elternteile die Elterzeit in Anspruch so erhält man insgesamt 14 Monate Elterngeld
  • Das Elterngeld beträgt monatlich 65% des vorherigen Nettogehalts der Durchschnitts der letzten 12 Monate vor der Geburt, mindestens 300€, maximal jedoch 1.800€

Hier findet ihr das Elterngeld Plus Modelle Beispiele. Das Elterngeld und auch Elterngeld Plus muss schriftlich beantragt werden.
Elterngeld Plus kann direkt von beiden Elternteilen beantragt werden. Der jeweilige Antrag kann bis Ende des Bezugszeitraums geändert werden, so kann man auch nachträglich wieder die Elterngeld-Plus-Monate in normale Elterngeld-Monate umwandeln.
Wer sich das ganze nochmals in Ruhe durchrechnen möchte sollte diesen Elterngeldrechner mit Planer nutzen.

Eine Checkliste zum Thema Elterngeld Plus findet ihr hier. Auf www.familien-wegweiser.de findet ihr noch viele weitere hilfreiche Tipps zu den einzelnen Stichworten wie „Elterngeld Plus“, „Basiselterngeld“, „Alleinerziehend“ etc.

elterngeld plus erklaerung definition beispiele

Mit freundlicher Unterstützung von Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

2 Comments

  • Dieter Schell

    Hallo Isar-mami,

    vielen Dank für die hilfreiche Zusammenstellung der Infos.

    Wenn ich deine Ausführungen recht verstanden habe, ist vermutlich das erste Beipiel in https://www.isar-mami.de/wp-content/uploads/2015/08/Elterngeld-Plus-Modelle-Beispiele.pdf nicht ganz richtig, denn dort ist die Bedingung für den Partnerschaftsbonus:
    „Diesen erhält man wenn Mutter und Vater parallel für vier Monate jeweils 25 bis 30 Stunden in der Woche arbeiten“
    nicht erfüllt. Dennoch erhalten die Eltern in diesem Beispiel einen Partnerschaftsbonus von 4 Monaten, was m.E. nach nicht stimmt.

    Könntest du mir sagen, ob ich richtig liege, oder es doch nicht ganz durchschaut habe?

    Vielen Dank.

    Freundliche Grüße
    Dieter

    Freundliche

    • Melanie

      Hallo Dieter,
      doch, soweit ich es verstehe ist die Bedingung gegeben, da sie vier Monate parallel 25-30 Stunden arbeiten, wie im Sternchentext beschrieben ist. Sie bekommen dadurch nicht mehr ElternZEIT, sondern ElternGELD. Frag‘ gerne wieder nach sollte etwas unklar sein.
      Liebe Grüße,
      Melanie

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