Allgemein,  Nützliche Tipps für Familien

Checkliste Schwangerschaft, Geburt und Elternzeit

„Wow…ich bin schwanger!“ – Ein unglaublicher Moment ist der, in dem man erfährt das man ein Kind erwartet. Man sieht sich schon mit dem Kind spielen, gemeinsam auf dem Sofa kuscheln und toben. Zu diesem Zeitpunkt denkt man noch nicht an eine hilfreiche Checkliste zur Schwangerschaft, der Geburt oder anderen Dingen.
Nach dieser wunderschönen Botschaft ist jedoch noch einiges zu tun um eine stress- und sorgenfreie Zeit verbringen zu können. Sowohl in der Schwangerschaft als auch nach der Geburt stehen eine Reihe von Aufgaben an die man erledigt haben sollte bevor man sich auf das Wesentliche, nämlich das Kind, konzentrieren kann.

Auch bei meiner zweiten Schwangerschaft stand ich wieder vor der Frage „Was muss ich jetzt nochmals alles machen?“. Ich wusste zwar, dass ich einige Telefonate führen und Formulare ausfüllen musste, jedoch hatte ich nicht mehr alle Punkte im Kopf. Damit ihr auch wirklich nichts vergesst und euch frühzeitig darum kümmert, habe ich nun alle Punkte in einer Checkliste für die Schwangerschaft zusammengefasst und ausreichend erläutert. Hier findet ihr viele Tipps und Links die euch sicherlich weiterhelfen, damit der Start ins neue Leben für alle entspannter ist!

Checkliste Schwangerschaft

Hier findet ihr die beste Checkliste zum Thema Schwangerschaft und Geburt als PDF zum Download. Diese könnt ihr bei euch aufhängen und nach und nach alle Punkte durchstreichen die erledigt sind. Sie beinhaltet sogar noch Themen die nach der Geburt zu beachten sind. Alle Infos zu den Formularen und Anträgen zum Thema Schwangerschaft und Geburt sind im jeweiligen Absatz enthalten, inklusive der dazugehörigen Links.

Die schönsten Geschenke zur Geburt oder auch Taufe findet ihr hier!

Die Hebamme – Was macht die Hebamme und wie nehme ich Kontakt auf?
Die Geburtsklinik – Wie finde ich die für mich richtige Geburtsklinik?
Die Steuerklassen – Ist ein Wechsel der Steuerklassen sinnvoll?
Der Arbeitgeber – Wann und wie wird der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert?
Die Elternzeit – Wann und wie muss der Antrag auf Elternzeit erfolgen?
Das Mutterschaftsgeld – Was ist Mutterschaftsgeld und wie beantrage ich es?
Der Geburtsvorbereitungskurs – Ist ein Geburtsvorbereitungskurs sinnvoll?
Die Kinderkrippe – Ab wann und wie kann ich mein Kind in der Kinderkrippe anmelden?
Die Geburtsurkunde – Wann und wie beantrage ich die Geburtsurkunde für mein Kind?
Die Krankenversicherung – Wie und bei wem wird das Kind krankenversichert?
Das Elterngeld – Was ist Elterngeld und wie beantrage ich es?
Das Kindergeld – Habe ich Anspruch auf Kindergeld und wie beantrage ich dieses?
Der Rückbildungskurs – Wieso ist ein Rückbildungstraining nach der Geburt sinnvoll?
Das Betreuungsgeld – Was ist das Betreuungsgeld und wo muss ich dieses beantragen?
Das Landeserziehungsgeld – Worum handelt es sich hier und habe ich einen Anspruch darauf?
Der Kinderreisepass – Benötigt mein Kind einen Reisepass und wie beantrage ich diesen?
Die Kindererziehungszeiten – Was hat es damit auf sich und wieso ist das wichtig?



Wofür brauche ich eine Hebamme, und wie komme ich an sie ran?


Um eine Nachsorgehebamme sollte man sich frühzeitig kümmern. Nicht nur in Großstädten, nein, auch auf dem Land herrscht ein Mangel an Fachleuten. Die Hebammen kümmern sich vor und nach der Geburt um die Bedürfnisse der (werdenden) Mutter. Einige Schwangere haben auch den Wunsch nach der Betreuung durch eine Beleghebamme, die dann auch bei der Geburt mit dabei ist. Eine solche zu erwischen ist meist Glückssache.
Ansonsten kann man die Hebammen zu Fragen rund um die Geburt, die Familie und die Gesundheit von Mutter und Kind konsultieren. Sie haben ein breit gefächertes Wissen was die Familienplanung und das Familienleben betrifft. Meist bringen Sie auch schon einige Jahre Erfahrung mit und sind „up to date“ was neueste Erkenntnisse hinsichtlich der Erziehung und Kindermedizin betrifft. Es gibt Hebammen die mit Hilfe von Akupunktur die Beschwerden von Schwangeren lindern können.

Gerade nach der Geburt steht man öfters vor der Frage ob denn nun mit dem Baby alles in Ordnung ist. Die Hebammen sind meist durchgehend telefonisch erreichbar und kommen auch mal spontan daheim vorbei. Generell kommen sie in der Zeit nach der Geburt alle zwei bis drei Tage. Je nach Bedarf auch öfter oder weniger oft.
Sie sehen sich die Babys an, wiegen sie mit einer speziellen Babywaage, prüfen ob der Bauchnabel schön verheilt und geben gerne Ratschläge zur Optimalen Schlafsituation. Manche Hebammen bieten sogar Babymassage an. Auch bei der Einführung der Beikost kann man die Hebamme kontaktieren und sich beraten lassen.

Ein jedoch nicht unwesentlicher Punkt ist die Nachsorge der Mutter. Nach der Geburt, im sogenannten „Wochenbett“, ist man manchmal geschwächt, hat eventuell Mangelerscheinungen an Eisen und anderen Mineralien, und eventuell noch Schmerzen von der Geburt. Die Hebamme sieht sich alles an, auch die Geburtsverletzungen, und gibt eine Einschätzung zum Heilungsprozess. So muss man nicht ständig zur Frauenärztin rennen und hat die beratende Person auch noch bei sich zu Hause.

In München bzw. in Bayern findet man Hebammen am besten über die hebammensuche.bayern. Hier bekommt man nach Eingabe der Postleitzahl und des errechneten Geburtstermins eine Liste ausgegeben mit allen Hebammen und dem Status der Verfügbarkeit. Neben den Kontaktdaten steht auch mit dabei, was die einzelnen Hebammen an Leistungen erbringen.
Meist kommen die Hebammen vor der Geburt vorbei um sich vorzustellen, die werdende Mutter kennenzulernen und eventuell auch schon beratend zur Seite stehen zu können. Wer sich vorab noch ein wenig über die Hebamme informieren möchte kann dies auf dem Bewertungsportal jameda tun. Meist genügt jedoch schon ein kurzes Telefonat für einen ersten Eindruck der Person.

Welche Geburtsklinik ist die richtige für mich und mein Kind, und wann melde ich mich dort an?


In welcher Geburtsklinik soll ich mein Kind zur Welt bringen? Vor dieser Frage stehen die meisten Mütter bzw. Eltern, denn auch die Väter werden heutzutage meist in diesen Entscheidungsprozess mit einbezogen. Gemeinsam kann man sich die Geburtskliniken und sogar die Kreissäle ansehen. Nicht immer, doch viele Krankenhäuser bieten Info-Abende an, bei denen man sich ein Bild vom Krankenhaus und den Stationen machen kann.
Wichtig ist vor allem die Lage des Krankenhauses. Es sollte gut erreichbar sein und nicht weiter als eine halbe Autostunde entfernt liegen. Wenn man sich unsicher ist macht es Sinn, sich zwei oder drei Geburtskliniken in der Nähe anzusehen und sich dann für eine zu entscheiden. Eventuell holt man sich auch Rat bei Bekannten, Freunden oder der Familie, die womöglich schon Erfahrung in einem der Krankenhäuser sammeln konnten.
Um eine Geburtsklinik zu finden gebt ihr am besten einfach „Geburtsklinik München“ o.ä. bei google ein. Eine schöne Übersicht für die Geburtshäuser und -kliniken in München und Umgebung hatte ich mal hier gefunden.

In der Geburtsklinik ruft man am besten an, sobald man den errechneten Geburtstermin von der Frauenärztin mitgeteilt bekommt. Es wird von Krankenhaus zu Krankenhaus anders gehandhabt. So gibt es welche, bei denen man nicht schnell genug sein kann, und andere bei denen man sich erst 3-4 Monate vor der Geburt überhaupt anmelden kann. Dies sagt nichts über die Geburtsklinik an sich aus, das sind lediglich andere Organisationsstrukturen.
Zur Anmeldung muss man meist nicht mehr als den Mutterpass und die Versichertenkarte mitnehmen. Zudem sollte man im Kopf haben welche Operationen, Vorerkrankungen man hatte und welche Allergien man anmelden muss. Die zuständige Person nimmt einfach alle Daten auf und gibt sie an die Ärzte und Hebammen weiter, so dass diese bei der Geburt alle wichtigen Informationen vorliegen haben.
Meist erhält man auch Formulare und Aufklärungsbögen, die man sich daheim durchlesen und unterschrieben zurückbringen muss. So bekommt man beispielsweise alle Informationen zur PDA, deren Risiken, dem Ablauf etc.

Ist ein Wechsel der Steurklassen vor der Geburt für mich sinnvoll?


Ja, auch heutzutage hat es noch Vorteile zu heiraten wenn man schwanger ist. Wenn man auch nicht unbedingt heiraten möchte, so sollte man es sich doch überlegen. Nicht nur, dass das Kind und auch der Partner sicherer da stehen wenn einem doch einmal etwas zustoßen sollte, nein, auch die steuerlichen Vorteile sind nicht zu verachten.

So sollte man als Frau, wenn man nicht schon die bessere Steuerklasse hat überlegen, ob es sich lohnt in diese zu wechseln. Nicht für alle, aber für viele ist es aus dem Grund sinnvoll, weil für das Elterngeld immer die 12 Monatsgehälter von vor der Geburt ausschlaggebend sind. Verdient man also in dieser Zeit mehr, ist auch das Elterngeld höher, jedoch generell nie höher als 1.800 Euro. Selbst ohne Einkommen erhält man ein Minimum von 300 Euro monatliches Elterngeld.
Hier geht es zur ausführlichen Erklärung zum Thema Elternzeit, Elterngeld und Elterngeld Plus.

Wer die Steuerklasse wechseln möchte, der kann online dieses Formular ausfüllen und abschicken. Es besteht aus zwei Seiten und muss von beiden Ehepartnern unterschrieben werden.
In der Regel kann man nur einmal im Jahr die Steuerklasse wechseln, dies wird dann bei der Steuererklärung rückwirkend auf das ganze Jahr berücksichtigt. Für das Elterngeld gilt das allerdings nicht, hier wird nur berücksichtigt was auf den jeweiligen Gehaltsnachweisen steht. Ein Wechsel geht relativ schnell und kann meist noch in dem Monat berücksichtigt werden in dem der Wechsel beantragt wird.
Bei der Entscheidung ob ein Wechsel der Steuerklassen Sinn macht kann einem dieser Steuerklassenwechsel-Rechner helfen.

Wann informiere ich den Arbeitgeber über meine Schwangerschaft?


Sofern man sich im Angestelltenverhältnis befindet, muss natürlich auch der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert werden. Im Normalfall geschieht dies erst nach den ersten 12 Schwangerschaftswochen. Diese gelten als Risiko-Wochen die man gerne noch abwartet um sicher zu sein, dass mit dem Baby alles in Ordnung ist.
Oftmals gibt es jedoch auch Fälle, in denen man den Arbeitgeber früher benachrichtigen sollte. Beispielsweise wenn man eine Geschäftsreise unternehmen muss, jedoch nicht fliegen darf bzw. eine Tätigkeit ausübt die dem ungeborenen Baby schaden könnte. Selbstverständlich kann man sich in diesen Fällen auch einfach vom Arzt oder der Ärztin krank schreiben lassen, vielen jedoch ist es lieber direkt den Vorgesetzten zu informieren.
Wichtig ist, dass erst der Vorgesetzte über die Schwangerschaft informiert wird und dann erst die Kollegen. Sobald diese Information erfolgt ist, gilt das Kündigungsverbot laut Mutterschutzgesetz.



Wie beantrage ich Elternzeit bei meinem Arbeitgeber?


Sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit muss der Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber eingereicht werden. Die Elternzeit kann theoretisch direkt an den Mutterschutz anschließen, also 8 Wochen nach der Geburt, was meist so gehandhabt wird. So sollte spätestens eine Woche nach der Geburt der Elternzeitantrag dem Arbeitgeber vorliegen.
Man kann bis zu drei Jahre Elternzeit beantragen, der Arbeitsplatz muss in dieser Zeit „freigehalten“ werden. Das bedeutet nicht, dass man den gleichen Job wieder aufnimmt, jedoch einen gleichwertigen. Auch das Gehalt bleibt bestehen und darf nicht verringert werden. In der Elternzeit darf man auch die Arbeitszeit verkürzen. Beispielsweise kann man somit direkt am Anfang zwei Jahre Elternzeit beantragen, wovon man ein Jahr komplett daheim bleibt und im zweiten Jahr z.B. 30 Stunden pro Woche als Teilzeitkraft wieder einsteigt.
Nähere Infos zum Thema Elternzeit gibt es hier nachzulesen.
Wer nach einer offiziellen Quelle sucht, der ist auf der passenden Elternzeit-Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend richtig.

So könnte der Text für den Antrag auf Elternzeit lauten:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines zweiten Kindes VORNAME NACHNAME (voraussichtlicher Geburtstermin TT.MM.JJJJ). Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit am TT.MM.JJJJ beginnen.

Nach einer XY-monatigen Auszeit stehe ich Ihnen ab dem TT.MM.JJJJ wieder voll zur Verfügung.

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen.
Gerne stehe ich Ihnen auch für ein klärendes Gespräch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
VORNAME NACHNAME“

Was benötigt die Krankenkasse damit ich pünktlich Mutterschaftsgeld erhalte?


Gesetzlich versicherte erhalten während des Mutterschutzes von der Krankenkasse das sogenannte Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal 13 Euro pro Kalendertag. Der Arbeitgeber stockt dies dann bis zur Höhe des Nettogehalts auf, so dass man während dem Mutterschutz, also sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, noch genauso viel verdient wie vor dem Mutterschutz, als man noch voll gearbeitet hat.
Um dieses Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse zu erhalten, muss man diese rechtzeitig informieren, also unbedingt VOR Beginn des Mutterschutzes. Hierfür muss man sich lediglich den errechneten Geburtstermin vom Frauenarzt bescheinigen lassen und diese Bescheinigung an die Krankenkasse weiterleiten. Sollte man nicht sicher sein, wohin der Bescheid geschickt werden soll, so ruft man einfach kurz bei der Service-Hotline der jeweiligen Krankenkasse an.
Privat versicherte sollten generell bei ihrer Versicherung anrufen und klären ob eine Zuzahlung während dem Mutterschutz im Versichertenpaket enthalten ist.

Macht es für mich Sinn an einem Geburtsvorbereitungskurs teilzunehmen?


Besonders allen Erstgebärenden wird ein Geburtsvorbereitungskurs empfohlen. Heutzutage sind, auf eigenen Wunsch, meist die Väter mit von der Partie. Es gibt Kurse die über mehrere Wochen gehen, als auch Intensivkurse die beispielsweise über das gesamte Wochenende stattfinden. Gerade wenn nicht mehr viel Zeit bis zur Geburt bleibt, empfiehlt sich ein solcher Crashkurs.
Bei dem Geburtsvorbereitungskurs erlernt man verschiedene Atemtechniken und Entspannungsübungen um diese während der Geburt unterstützend einsetzen zu können. Jedoch geht es in diesen Kursen auch um die Zeit vor und nach der Geburt. So bekommt man oftmals spezielle Übungen gezeigt, die die Schwangeren auch daheim umsetzen können, um den Körper zu entlasten und bestimmte Körperpartien zu kräftigen.
Ebenfalls steht die Zeit nach der Geburt im Fokus dieser Geburtsvorbereitungskurse. Das beginnt damit, wie man ein Kind wickelt, wie man es beruhigt bis hin zu den Sorgen die sich die Eltern schon im Vorfeld dazu machen. Man kann hier über seine Ängste und Bedenken sprechen, sich mit anderen austauschen und Rat einholen.
Oftmals bietet die jeweilige Nachsorgehebamme einen solchen Geburtsvorbereitungskurs an oder kann zumindest einen empfehlen, einfach mal nachfragen.

Ab wann sollte ich mein Kind in der Kinderkrippe anmelden?


Alle werdenden Eltern sollten sich so früh wie möglich bei den Kinderkrippen anmelden. Schon am Anfang der Schwangerschaft sollte man sich für die KiTas bewerben, egal ob man schon weiß ob man einen Krippenplatz benötigt oder nicht. Der Name als auch das Geschlecht des ungeborenen Babys sind nicht relevant. Unabhängig davon kann man das Kind bereits anmelden.
Wenn man sich im Nachgang doch dafür entscheidet das Kind ganztags selbst zu betreuen, so kann man – sollte man denn einen bekommen – den Krippenplatz noch immer ablehnen.
Bisher musste man immer in einer Kindertagesstätte vorstellig werden um sich für insgesamt sieben Einrichtungen anzumelden. Dies konnte man dann immer wieder wiederholen um dann vielleicht bei 21 oder mehr Einrichtungen angemeldet zu sein.

Vor kurzem wurde dieser Prozess jedoch glücklicherweise vereinfacht. Mit dem kita-finder+ kann man schnell eine passende Einrichtung in der Umgebung finden. Abgefragt werden unter anderem der Einstiegsmonat, die Buchungszeit und die Altersgruppe in der sich das Kind beim geplanten Einstieg befindet.
Auf den Seiten zu den Kindertageseinrichtungen findet man Beschreibungen, Bilder und weitere Details um sich einen ersten Eindruck zu verschaffen. Die favorisierten Kinderkrippen und Kindergärten kann man sich „merken“ und sich dann für mehrere gleichzeitig bewerben indem man die einzelnen Anmeldeschritte durchläuft, was jedoch aus eigener Erfahrung problemlos funktioniert.

Natürlich kann man sich unabhängig davon auch in einer privaten Einrichtung anmelden, jedoch ist die Anmeldung hier verbindlich und die Betreuungskosten ein Vielfaches höher. Meist schließt man Verträge über einen bestimmten Zeitraum ab. Zudem werden Anmeldegebühren etc. erhoben. Die Wahrscheinlichkeit noch kurzfristig einen Platz in einer privaten Einrichtung zu bekommen ist relativ hoch, natürlich abhängig vom Standort. Wer jedoch auf Nummer sicher gehen möchte ist in den meisten privaten Kindertagesstätten gut aufgehoben und sollte sich direkt dort bewerben.

Wann und wie beantrage ich die Geburtsurkunde für mein Kind?


Direkt in den Tagen nach der Geburt, nach ca. fünf Tagen, sollte man die Geburtsurkunde beim jeweiligen Standesamt beantragen. Die Geburtsklinik selbst hat eine Woche Zeit um die Geburt des Kindes beim Standesamt zu melden. Diesen Bescheid benötigt das Standesamt schriftlich vom Krankenhaus, um eine Geburtsurkunde ausstellen zu können. In der Regel erfolgt dies automatisch.
Als Eltern sollte man somit nach spätestens einer Woche die Geburtsurkunde bestellen können.
Damit die Geburtsurkunde ausgestellt werden kann wird folgendes benötigt: Eine Erklärung zur Namensgebung (deutlich lesbar), die Ausweisdokumente der Mutter/Eltern, die Geburtsurkunde bzw. eine beglaubigte Abschrift der Mutter/Eltern, gegebenfalls die Geburtsurkunde der zuvor geborenen Kinder und je nach Fall die Einbürgerungsurkunde der Mutter/Eltern.

Wie melde ich mein Neugeborenes bei der Krankenversicherung an?


Je nachdem wo das Kind mitversichert wird, muss die Geburtsurkunde an die Krankenkasse geschickt werden. Bei verheirateten Ehepartnern muss das Kind immer beim Besserverdienenden mitversichert werden, das gilt auch wenn einer von beiden oder beide privat versichert sind. Bei nicht verheirateten Paaren liegt die Entscheidung bei den Eltern. Sollte es hier die Wahl zwischen zwei verschiedenen Kassen geben, sollte man sich die (Zusatz-)Leistungen der einzelnen Krankenkassen nochmals genauer ansehen und die Vor- und Nachteile abwägen.
Meist reicht es, die Geburtsurkunde des Kindes als PDF an seinen Ansprechpartner zu senden. Sollte man Fragen haben oder unsicher sein, einfach nochmals bei der Hotline der Krankenkasse anrufen und die Versichertennummer bereit halten.
Die neue Versichertenkarte für das Kind erhält meist in den ersten zwei bis vier Wochen nach der Beantragung. In dieser Zeit kann man ganz normal zum Kinderarzt gehen. Die Karte kann man einfach nachreichen sobald diese da ist.



Wie beantrage ich Elterngeld und was für Möglichkeiten habe ich?


Der Antrag auf Elterngeld kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Der Anspruch beginnt auch mit dem Geburtstag des Kindes, somit erfolgt die Auszahlung nach Lebensmonaten und nicht nach Kalendermonaten. Das bedeutet so viel als dass auch die Auszahlung immer am gleichen Tag erfolgt wie die Geburt. Sollte also das Kind am 17.9. geboren worden sein, so erfolgt die erste Auszahlung am 17.10., sofern der Antrag bei der zuständigen Elterngeldstelle eingegangen ist und bearbeitet wurde.
Man sollte den Antrag so schnell wie möglich stellen und hat hierfür maximal drei Monate Zeit, denn das Elterngeld wird nur rückwirkend für drei Monate ausbezahlt. Sollte man über dieser Frist liegen läuft man Gefahr für einen oder mehrere Monate kein Geld zu erhalten.

In diesem Artikel erhaltet ihr weiterführende Infos und eine genaue Erklärung zum Thema Elterngeld und dem neuen Elterngeld Plus.
Für alle in Bayern lebenden Eltern ist hier der Link zum Online-Antrag für Elterngeld.

Folgende Dokumente werden für eine vollständige Bearbeitung des Antrages benötigt:
Das ausgefüllte Antragsformular, die Geburtsbescheinigung des Kindes mit dem Verwendungszweck „Elterngeld“, die letzten 12 Gehaltsabrechnungen aus den Monaten vor der Geburt, die Bescheinigung über die Höhe des Mutterschaftsgeldes welches von der Krankenkasse gezahlt wird, eine Bescheinigung über das gezahlte Mutterschaftsgeld des Arbeitgebers (Lohnabrechnung mit „Mutterschaftsgeld“).

Wie beantrage ich Kindergeld und bis wann muss ich den Kindergeldantrag einreichen?


Anfang 2016 wurde das Kindergeld erhöht. Derzeit erhält man für das erste und zweite Kind jeweils 190 Euro, ab dem dritten Kind 196 Euro und ab dem vierten Kind 221 Euro pro Kind und pro Monat. Das Kindergeld wird für den gesamten Monat ausbezahlt in dem das Kind geboren wurde. Auch wenn das Kind am letzten Tag des Monats geboren wurde, erhält es trotzdem für den ganzen Monat Kindergeld.
Den Kindergeldantrag sollte man auch direkt nach der Geburt stellen, alleine aus dem Grund, monatlich die finanzielle Unterstützung zu erhalten. Die Bearbeitung durch die Bundesagentur für Arbeit dauert ca. vier bis sechs Wochen. Das Kindergeld kann man jedoch auch rückwirkend beantragen, sogar ganze vier Jahre, natürlich nur sofern ein Anspruch besteht. Ob man Anspruch auf Kindergeld hat kann man in diesem Merkblatt nachlesen.

Die Formulare zur Beantragung von Kindergeld erhaltet ihr auf dieser Seite: Formulare Kindergeld – Bundesagentur für Arbeit.

Wieso genau ist ein Rückbildungskurs sinnvoll?


Die Frauenärzte und Hebammen raten den Müttern, circa 6 Wochen nach der Entbindung mit der Rückbildungsgymnastik zu beginnen. Die Kosten für diese Kurse werden von den Krankenkassen übernommen, nicht immer 100% der Kosten, aber den größten Anteil.
Das Rückbildungstraining dient in erster Linie der Stärkung der Beckenbodenmuskulatur. Die Schwangerschaft beansprucht diese sehr stark, weshalb die Kraft der Muskulatur mit Hilfe des Trainings wieder hergestellt werden sollte. Außerdem dienen die Übungen der körperlichen Fitness, nicht zuletzt auch um die richtige Körperhaltung wieder zurückzugewinnen. Aufgrund der hohen Belastung in der Schwangerschaft hat man oftmals auch nach der Geburt noch mit Rücken- und generellen Haltungsproblemen zu kämpfen.
Das Rückbildungstraining ist meist eine Mischung aus Beckenbodenübungen, einem Fitnessprogramm für den gesamten Körper und Entspannungsübungen um die einzelnen Körperpartien wieder aktiver wahrzunehmen. Viele Mütter nutzen auch diese Kurse um andere Mütter mit Kindern kennenzulernen und sich auszutauschen. Alleine dies ist schon ein guter Grund sich für einen Rückbildungskurs anzumelden. Viele Hebammen bieten diesen direkt an. Einfach nachfragen oder nach „Rückbildungskurs“ und dem jeweiligen Wohnort googeln.



Worum handelt es sich beim Betreuungsgeld (neu: Familiengeld) und wie beantrage ich dieses?


Das Betreuungsgeld, oder auch „Herdprämie“ genannt, wurde vergangenes Jahr für nichtig erklärt und wird in den meisten Bundesländern nicht mehr ausbezahlt. Bayern hingegen führt die Auszahlung des Betreuungsgeldes fort und möchte dies auch weiterhin so handhaben. In der Regel erhält man für Kinder die nicht in eine städtische Kindertagesstätte gehen ab dem 15. Lebensmonat einen Zuschuss von 150 Euro pro Monat. Diese Unterstützung erhält man bis zum vollendeten 3. Lebensjahr, sofern man in der Zwischenzeit nicht in eine öffentlich geförderte Kinderbetreuung wechselt.

Hier gibt es weitere Informationen für diejenigen die in Bayern leben und das Betreuungsgeld beantragen möchten.

UPDATE: Das Betreuungsgeld wurde im September 2018 durch das Familiengeld abgelöst. Alle Infos zum Thema Familiengeld findet ihr auf dieser Website.

Was ist Landeserziehungsgeld? Habe ich einen Anspruch darauf?


In Bayern wird zusätzlich zum Betreuungsgeld auch Landeserziehungsgeld bezahlt. Dieses erhält man ab dem 13. Lebensmonat des Kindes für maximal sechs Monate, sofern das betreuende Elternteil keine oder zumindest keine volle Erwerbstätigkeit ausführt (max. 30 Wochenstunden). Beachten muss man jedoch, dass das Landeserziehungsgeld nur Eltern unter einer bestimmten Einkommensgrenze ausbezahlt wird. Diese beläuft sich für Paare derzeit auf 25.000 Euro und allein erziehende 22.000 Euro netto jährlich. Sollte dies der Fall sein kann das Landeserziehungsgeld als auch das Betreuungsgeld gleichzeitig ausbezahlt werden, sie schließen sich gegenseitig nicht aus.

Weitere Informationen zum Landeserziehungsgeld in Bayern erhält man hier. Kurz gesagt, es handelt sich um einen Zuschuss in Höhe von 250,00 € pro Kind (bis zwei Kinder) und 300,00 € (ab 3 Kindern), der vom Staat gewährt wird, und das sogar Einkommensunabhängig. Man bekommt ihn ab dem 13. und bis einschließlich dem 36. Lebensmonat des Kindes.

Wann und wo sollte ich den Kinderreisepass beantragen?


Das Beantragen des Reisepasses hat meist noch Zeit. Spätestens jedoch für den ersten Urlaub sollte man ihn parat haben. Gerade in der jetzigen Zeit, mit Grenzkontrollen auch innerhalb der europäischen Union aufgrund der Flüchtlingsströme, sollte man kein Risiko eingehen.

Den Kinderreisepass kann man im jeweiligen Bürgerbüro bzw. in der jeweiligen Meldebehörde beantragen. Alle Kinder bis zum 12. Lebensjahr können einen Kinderreisepass erhalten. Die Sorgeberechtigten können diesen Ausweis beantragen, verlängern und aktualisieren, müssen hierfür jedoch persönlich mit Baby bzw. Kind vorsprechen. Sind beide Elternteile sorgeberechtigt genügt es, wenn ein Elternteil mit Kind kommt, sofern dieser eine Zustimmungserklärung des anderen Elternteils mitbringt.

Der Reisepass ist sechs Jahre lang gültig und kann dann verlängert werden. Zudem muss der Reisepass regelmäßig aktualisiert werden, da sich das Aussehen, die Augenfarbe und die Größe des Kindes verändern können. Die erste Beantragung des Kinderreisepasses kostet 13 Euro, die Verlängerung oder Aktualisierung hingegen nur noch sechs Euro.
Weitere Informationen zur Beantragung des Kinderreisepasses in München und er Benötigten Dokumente erhält man auf der offiziellen Seite der Stadt München zum Thema „Kinderreisepass“.

Wieso und bei wem muss ich einen Antrag auf die Feststellung der Kindererziehungszeiten stellen?


Nach Ablauf der Elternzeit, oder auch während der Elternzeit, sollte man einen Antrag auf Feststellung der Kindererziehungszeiten stellen. Diese werden immer nur bis zu dem Monat der Antragstellung festgesetzt, daher macht es Sinn den Antrag erst im Nachgang zu stellen. Für die Rente werden Kindererziehungszeiten von bis zu 36 Monaten berücksichtigt. Für alle Kinder die vor 1992 geboren wurden, lediglich 24 Monate.

Diesen Antrag, das bekannte Formular V0800, muss man bei er deutschen Rentenversicherung aus dem Grund einreichen, damit auch für die Zeit in der man das oder die Kinder betreut, in die Rente einbezahlt wird. Weitere Informationen zu diesem Thema findet man in dem PDF „Erläuterungen zum Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten“, welches man als ZIP-Datei herunterladen kann.

Auf dieser Seite findet ihr weitere nützliche Informationen zur Schwangerschaft und dem Leben mit Baby und Kleinkind.

Checkliste Schwangerschaft und Geburt

8 Comments

  • Ahmad

    Wow, tausend Dank, das hilft mal wirklich weiter… Erstes Kind, und völlig überfordert, von links und rechts kommen 1000 Tips und Warnungen „Das und das unbedingt sofort machen, und DAS nicht vergessen, oh mein Gott!“ – schön, das alles an einem Fleck versammelt zu finden. 🙂 Tolle Links auch, und die kompakte Checkliste als PDF hab ich mir auch runtergeladen. Wirklich – vielen Dank!

  • Ramona

    Danke Isar-Mami für die tolle Liste! Sie ist wirklich unglaublich hilfreich! Ich habe noch eine Frage zu den Kitaplätzen in München. Ich habe mich über den Kita-Finder bei 4 Kitas angemeldet, weil diese meine Favoriten sind. Reicht das oder sollte man sich bei deutlich mehr Kitas anmelden? Danke!

    • Melanie

      Liebe Ramona,
      wir haben uns damals für 21 Kitas angemeldet, aber mit etwas Glück bekommst Du einen Platz in einer der vier in denen Du Dein Kind angemeldet hast. Man kann es nie sagen. Wenn Du noch Alternativen hast, würde ich das evtl. nochmals ausweiten.
      Liebe Grüße,
      Melanie

  • Kathi

    Huhu,
    leider funktioniert der Link mit der Checkliste zum Download nicht mehr.
    Ich würde mich freuen wenn ich irgendwie noch an diese Checkliste kommen könnte 🙂
    Danke!

    • Melanie

      Liebe Kathi,
      vielen Dank für den Hinweis. Die Checkliste zum Thema Schwangerschaft, Geburt und 1. Lebensjahr kann man nun wieder downloaden.
      Liebe Grüße,
      Melanie

  • Ulrike Lückert

    Vielen Dank für diese kompakte und informative Zusammenfassung! Habe die Checkliste gleich ausgedruckt. 🙂 Hätte schon fast zu spät das Mutterschaftsgeld beantragt. -.- Lieder funktioniert das Anmelden in einer Kita in Frankfurt und Umgebung nicht vor Geburt des Kindes 🙁

    Liebe Grüße
    Ulrike

    • Melanie

      Liebe Ulrike,
      freut mich, dass Dir die Checkliste weiterhilft. Ja, das ist in jeder Stadt anders, aber vielleicht ist das bei euch auch nicht so schlimm wie bei uns in Münchnen mit den Kitaplätzen. Ich wünsche Dir weiterhin eine tolle Schwangerschaft und eine tolle Zeit danach.
      Liebe Grüße,
      Melanie

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